Wegbringen:
- Das Berühren des rein arabischen Muṣḥaf ist während der Menstruation mehrheitlich nicht erlaubt, es sei denn, eine separate Barriere (z. B. Handschuh, Tuch) wird verwendet.
- Aus dem Gedächtnis zu rezitieren ist nach malikitischer Schule erlaubt (vor allem für Lernende), während die anderen drei Schulen es verbieten, aber qur’anische Wendungen mit Bittgebetsabsicht (Duʿāʾ) gestatten.
- Digitale Qur’an-Apps und E‑Reader gelten nicht als Muṣḥaf und dürfen auch ohne rituelle Reinheit gelesen werden.
- Tafsīr-Bücher und Übersetzungen, in denen der Kommentar überwiegt, darfst du ebenfalls studieren – eine wertvolle Alternative zum reinen Rezitieren.
- Alle Formen des Dhikr (Subḥānallāh, Alḥamdulillāh etc.) sind unabhängig von der Menstruation uneingeschränkt erlaubt.
- Die Menstruation ist keine spirituelle „Pause“: Durch Zuhören, Nachdenken (Tadabbur), Bittgebete und Wissenserwerb bleibst du eng mit dem Qur’an verbunden.
- Deine respektvolle Haltung gegenüber den Reinheitsregeln und deine Absicht, Allah zu dienen, sind selbst eine belohnte Handlung.
Für viele muslimische Frauen bringt der monatliche Zyklus oft ein Gefühl der spirituellen Trennung mit sich. Eine häufige Frage stellt sich: „Kann ich meine Verbindung zum Buch Allahs während meiner Periode aufrechterhalten?“ Die Schnittstelle zwischen ritueller Reinheit (Taharah) und gottesdienstlichen Handlungen ist ein nuancierter Bereich der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh).
Dieser Leitfaden untersucht die verschiedenen Gelehrtenmeinungen, die prophetische Tradition und praktische Wege, um während der Menstruation spirituell mit dem Koran verbunden zu bleiben.

Inhaltsverzeichnis
Das Kernkonzept: Rituelle Reinheit (Taharah)
Im Islam erfordern bestimmte gottesdienstliche Handlungen einen Zustand des Wudu (kleine Waschung) oder Ghusl (große rituelle Waschung). Die Menstruation (Hayd) gilt als ein Zustand größerer ritueller Unreinheit.
Der primäre Vers, der oft in Diskussionen über das Berühren des Korans zitiert wird, stammt aus der Sure Al-Waqi’ah:
لَّا يَمَسُّهُ إِلَّا الْمُطَهَّرُونَ
„Den niemand berührt außer den Gereinigten.“ (Koran 56:79)
Während einige Gelehrte „die Gereinigten“ als Engel und „das Buch“ als die Wohlbewahrte Tafel (Al-Lawh Al-Mahfuz) interpretieren, hat die Mehrheit der vier Hauptrechtsschulen (Hanafi, Maliki, Shafi’i und Hanbali) diesen Vers traditionell so ausgelegt, dass man den physischen Mushaf (den rein arabischen Korantext) nicht ohne rituelle Reinheit berühren sollte.
Wenn Sie die Sprache des Göttlichen beherrschen möchten, um diese Nuancen besser zu verstehen, schließt unser Koran Arabisch Kurs die Lücke zwischen sprachlichen Fähigkeiten und spiritueller Tiefe.
Darf man den physischen Mushaf berühren?
Der allgemeine Konsens der vier Rechtsschulen ist, dass das Berühren des physischen arabischen Mushaf für eine Frau während ihrer Periode nicht gestattet ist.
- Die Logik: Da die Menstruation ein Zustand von Hadath Akbar (großer Unreinheit) ist und der Koran das wörtliche, heilige Wort Allahs ist, ist eine Barriere der physischen Reinheit als Zeichen der Verehrung (Ta’zeem) erforderlich.
- Die Ausnahme (Die Barriere): Viele Gelehrte erlauben das Berühren des Mushaf, wenn eine getrennte Barriere verwendet wird, wie z. B. ein Handschuh oder ein sauberes Tuch, vorausgesetzt, es ist nicht Teil der Kleidung, die die Frau gerade trägt.
Darf man den Koran aus dem Gedächtnis rezitieren?
In der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) bieten die vier großen Rechtsschulen detaillierte Regelwerke darüber, was eine Frau während ihrer Menstruation im Umgang mit dem Qur’an tun darf und was nicht. Das Verständnis dieser unterschiedlichen Gelehrtenmeinungen zeigt die Flexibilität innerhalb der Scharia.
1. Die hanafitische Rechtsschule (Imam Abu Hanifa)
Die hanafitische Position ist in Bezug auf die Rezitation selbst einzelner Verse eher streng.
- Rezitation: Es ist verboten (haram), dass eine menstruierende Frau irgendeinen Vers des Qur’an mit der Absicht der Rezitation spricht.
- Die Ausnahme: Erlaubt ist das Aussprechen bestimmter qur’anischer Formulierungen, wenn die Absicht Bittgebet (Duʿāʾ) oder das Gedenken Allahs (Dhikr) ist – nicht die eigentliche Rezitation.
Beispiel: Das Sagen von „Bismillah“ (Im Namen Allahs) vor dem Essen oder „Alhamdulillah“ (Alles Lob gebührt Allah) ist erlaubt.
- Berühren: Das Berühren des Muṣḥaf (arabischer Qur’an-Text) ist nicht erlaubt, es sei denn, er befindet sich in einer separaten Hülle (z. B. Tasche oder Tuch), die nicht direkt mit dem Körper verbunden ist.
2. Die malikitische Rechtsschule (Imam Malik)
Die malikitische Schule bietet die flexibelste Ansicht, insbesondere für Lernende und Lehrende.
- Rezitation: Imam Malik vertrat die Meinung, dass eine menstruierende Frau den Qur’an auswendig rezitieren darf.
- Begründung: Im Gegensatz zum Zustand der Janābah (große rituelle Unreinheit nach Geschlechtsverkehr), der sofort durch ein Bad beendet werden kann, dauert die Menstruation mehrere Tage. Ein vollständiges Verbot könnte dazu führen, dass Frauen das Gelernte vergessen.
- Berühren: Grundsätzlich ist das Berühren des Muṣḥaf nicht erlaubt. Viele malikitische Gelehrte erlauben jedoch Schülern und Lehrern, den Qur’an (oder Teile davon) zu Lernzwecken auch während der Menstruation zu berühren.
3. Die schafiitische Rechtsschule (Imam asch-Schafi‘i)
Die schafiitische Schule verfolgt einen vorsichtigen Ansatz, um die Heiligkeit der Offenbarung zu bewahren.
- Rezitation: Es ist streng verboten, auch nur einen Teil eines Verses mit der Absicht der Qur’an-Rezitation zu sprechen.
- Die Ausnahme: Ähnlich wie bei den Hanafiten ist es erlaubt, qur’anische Ausdrücke als Dhikr oder Duʿāʾ zu sprechen, solange nicht die Absicht besteht, den Qur’an zu rezitieren.
- Berühren: Das Berühren oder Tragen des Muṣḥaf ist verboten. Erlaubt ist jedoch das Tragen eines Tafsir-Buches (Qur’an-Kommentar), sofern der erklärende Text umfangreicher ist als der eigentliche Qur’an-Text.
4. Die Hanbalitische Rechtsschule (Imam Ahmad bin Hanbal)
Die hanbalitische Position ist weitgehend mit der schafi’itischen und hanafitischen abgestimmt, weist jedoch interne Variationen auf.
- Rezitation: Die grundlegende Meinung innerhalb der Madhhab ist, dass es verboten ist, den Qur’an während der Menstruation zu rezitieren.
- Die Ausnahme (Absicht als Bittgebet – „Duʿāʾ“): Es ist erlaubt, Verse zu sprechen, die als alltägliche Bittgebete dienen, wenn die Absicht nicht die formelle Rezitation ist, sondern das Bittgebet.
Beispiel: Das Rezitieren von Āyat al-Kursī (Koran 2:255) zum Schutz vor dem Schlafengehen ist erlaubt, wenn die Absicht Schutz (Duʿāʾ) ist und nicht die eigentliche Tilāwa (Rezitation).
- Berühren des Muṣḥaf: Es ist verboten, den Muṣḥaf direkt zu berühren. Allerdings gibt es eine Überlieferung von Imām Aḥmad, die es erlaubt, den Qur’an mit einem Ärmel oder einem Hilfsmittel (wie einem Stock oder Stift) zu bewegen, solange kein direkter Hautkontakt besteht.
Vergleichende Zusammenfassung (Tabelle)
| Rechtsschule | Rezitation aus dem Gedächtnis | Berühren des Mushaf | Ausnahme |
| Hanafi | Verboten | Verboten | Erlaubt als Dua oder Dhikr |
| Maliki | Erlaubt | Meist verboten | Erlaubt für Lehre/Studium |
| Shafi’i | Verboten | Verboten | Erlaubt als Dhikr (nicht als Koran) |
| Hanbali | Verboten | Verboten | Erlaubt als Dua oder Schutz |
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Jetzt anmeldenLies auch: Koran Auswendig Lernen Für Erwachsene – Ein Praktischer Leitfaden
Lesen des Korans während der Menstruation durch digitale Geräte und Übersetzungen
Die moderne Technologie hat die Diskussion in diesem Bereich deutlich verändert.
1. Digitale Qur’ans (Apps/Kindle)
Die vorherrschende Meinung vieler zeitgenössischer Gelehrter ist, dass das Lesen des Qur’ans über Smartphone, Tablet oder Computer erlaubt ist.
Begründung: Der Bildschirm hat nicht denselben rechtlichen Status wie ein Muṣḥaf.
Die Pixel, aus denen die Buchstaben bestehen, erscheinen und verschwinden – sie sind keine dauerhafte Schrift auf Papier. Daher darfst du auf deinem Handy scrollen und lesen, auch ohne Wuḍūʾ oder während deiner Periode.
2. Tafsīr-Bücher und Übersetzungen
Wenn ein Buch mehr Kommentar (Tafsīr) oder Übersetzung als den eigentlichen arabischen Qur’an-Text enthält, gilt es rechtlich nicht als Muṣḥaf.
- Du darfst englische (oder deutsche) Qur’an-Übersetzungen lesen und Tafsīr-Bücher (wie Ibn Kathīr oder Maʿāriful Qur’an) auch während deiner Periode studieren.
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Was tun, anstatt den Koran während der Menstruation zu Rezitieren?
Wenn du der strengeren Meinung folgen möchtest und die Rezitation vermeidest – oder wenn du deine Gottesdienste erweitern willst – stehen dir die Türen des Dhikr (Gedenken Allahs) weit offen.
1. Die Kraft des Dhikr
Es besteht Einigkeit darüber, dass eine Frau während ihrer Periode alle Formen des Dhikr ausführen darf. Du kannst sagen:
- Subḥānallāh (Gepriesen sei Allah)
- Alḥamdulillāh (Alles Lob gebührt Allah)
- Lā ilāha illa Allāh (Es gibt keinen Gott außer Allah)
- Allāhu Akbar (Allah ist der Größte)
2. Rezitation von „Duʿāʾ-Versen“
Die Gelehrten sind sich einig, dass ein Qur’an-Vers gesprochen werden darf, wenn die Absicht ein Bittgebet (Duʿāʾ) ist und nicht die Rezitation.
Beispiel:
رَبَّنَا آتِنَا فِي الدُّنْيَا حَسَنَةً وَفِي الْآخِرَةِ حَسَنَةً وَقِنَا عَذَابَ النَّارِ
„Unser Herr, gib uns im Diesseits Gutes und im Jenseits Gutes und bewahre uns vor der Strafe des Feuers.“ (Qur’an 2:201)
Da dies ein häufig gesprochenes Duʿāʾ ist, darfst du es auch sagen, obwohl es ein Vers aus dem Qur’an ist.

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Jetzt anmeldenHäufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Darf ich den physischen Mushaf (das arabische Koranbuch) während meiner Periode berühren?
Die Mehrheit der vier sunnitischen Rechtsschulen (Hanafi, Shafi‘i, Hanbali und die Grundposition der Maliki) sieht das direkte Berühren des rein arabischen Muṣḥaf im Zustand der Menstruation als nicht erlaubt an. Dies begründet sich im Respekt (Ta‘ẓīm) vor dem Wortlaut Allahs und dem Vers: „Den niemand berührt außer den Gereinigten“ (Koran 56:79). Viele Gelehrte erlauben jedoch das Berühren mit einer separaten Barriere – z. B. einem sauberen Handschuh, einem Tuch oder einer Hülle, die nicht Teil der Kleidung ist, die du am Körper trägst.
2. Kann ich den Koran während der Menstruation auswendig rezitieren?
Hier gehen die Meinungen der Rechtsschulen auseinander:
– Malikitische Schule: Die flexibelste Position. Sie erlaubt die Rezitation aus dem Gedächtnis, insbesondere wenn die Gefahr besteht, Gelerntes zu vergessen. Die Menstruation dauert Tage, ein vollständiges Rezitationsverbot über diesen Zeitraum wurde als unverhältnismäßig angesehen.
– Hanafi, Shafi‘i und Hanbali: Die striktere Position. Die Rezitation mit der Absicht der Tilāwa (klassischen Koranlesung) ist nicht gestattet.
– Der gemeinsame Nenner: Alle vier Schulen erlauben das Aussprechen von Koranversen, wenn die Absicht ein Bittgebet (Duʿāʾ) oder Dhikr (Gottesgedenken) ist. Du kannst also Verse wie „Bismillāh“ oder Āyat al-Kursī mit der Absicht des Schutzes sprechen, nicht mit der Absicht der Rezitation.
3. Darf ich den Koran auf meinem Handy, Tablet oder Computer lesen, wenn ich meine Periode habe?
Ja. Die vorherrschende Meinung zeitgenössischer Gelehrter ist, dass das Lesen des Korans auf digitalen Geräten (Smartphone, Kindle, Tablet, PC) während der Menstruation erlaubt ist. Die Begründung: Ein digitaler Bildschirm hat nicht den rechtlichen Status eines gedruckten Muṣḥaf. Die Pixel sind keine permanente, gebundene Schrift. Du darfst also auf deinem Handy scrollen und lesen, auch ohne Wuḍūʾ oder im Zustand der Menstruation.
4. Ist es erlaubt, eine deutsche (oder andere) Koranübersetzung oder einen Tafsir zu lesen?
Ja, das ist ausdrücklich erlaubt. Wenn ein Buch mehr Kommentar (Tafsīr) oder Übersetzung als den reinen arabischen Korantext enthält, gilt es rechtlich nicht als Muṣḥaf. Du darfst daher deutsche Koranübersetzungen lesen und Tafsīr-Bücher (wie Ibn Kathīr oder Maʿāriful Qur’an) auch während deiner Periode studieren. Dies ist eine wertvolle Möglichkeit, die Zeit zu nutzen, um dein Verständnis der Offenbarung zu vertiefen.
5. Welche gottesdienstlichen Handlungen kann ich anstelle des Rezitierens verrichten, wenn ich der strengeren Meinung folge?
Auch wenn du die Rezitation vermeidest, stehen dir die Türen des Dhikr (Gedenken Allahs) und des Bittgebets weit offen:
– Dhikr: Subḥānallāh, Alḥamdulillāh, Lā ilāha illa Allāh, Allāhu Akbar – unbegrenzt.
– Duʿāʾ-Verse: Sprich bekannte Bittgebet-Verse wie z. B. „Rabbanā ātinā fi d-dunyā ḥasanatan wa fi l-ākhirati ḥasanatan wa qinā ʿadhāba n-nār“ (Koran 2:201) – solange deine Absicht die Bitte (Duʿāʾ) ist.
– Zuhören & Nachdenken: Spiele den Koran im Haus ab, höre aufmerksam zu und denke über die Bedeutungen nach (Tadabbur).
– Gutes Tun: Anderen helfen, spenden und freundlich sprechen.
6. Was ist die wichtigste Erkenntnis aus diesem Leitfaden?
Die Menstruation ist ein natürlicher, von Allah geschaffener biologischer Prozess und keine spirituelle „Pause“. Sie ist keine Zeit der „Unreinheit“ des Herzens, sondern eine Phase, in der dich Allah aus Barmherzigkeit von bestimmten körperlichen Pflichten entlastet hat. Deine Verbindung zum Koran kann durch Lesen von Übersetzungen, Zuhören, Lernen und die aufrichtige Absicht, die Regeln der Ṭahāra zu respektieren, aktiv und belohnt bleiben. Der Prophet ﷺ sagte zu ʿĀʾischa, als sie während des Ḥaǧǧ wegen ihrer Periode traurig war: „Dies ist eine Angelegenheit, die Allah für die Töchter Adams bestimmt hat.“ (Bukhārī)
Fazit
Die Menstruation ist ein natürlicher, von Allah geschaffener biologischer Prozess. Sie ist kein „Fluch“ und keine Zeit spiritueller „Unreinheit“, sondern eine Phase, in der Allah Frauen aus Barmherzigkeit von bestimmten körperlichen Pflichten (wie Ṣalāh und Fasten) befreit hat.
Dein Herz kann weiterhin „am Thron (ʿArsch) Allahs“ hängen durch:
- Zuhören: Den Qur’an im Zuhause abspielen und aufmerksam zuhören
- Reflexion (Tadabbur): Bedeutungen lesen und über die Anwendung nachdenken
- Gutes Tun: Anderen helfen, spenden und freundlich sprechen
Erinnere dich an die Worte des Propheten ﷺ zu ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein), als sie während des Ḥaǧǧ wegen ihrer Periode traurig war:
„إِنَّ هَذَا أَمْرٌ كَتَبَهُ اللَّهُ عَلَى بَنَاتِ آدَمَ“ (رواه البخاري)
„Dies ist eine Angelegenheit, die Allah für die Töchter Adams bestimmt hat.“ (Bukhārī)
Deine Absicht, Allah zu dienen und gleichzeitig die Regeln der Reinheit (Ṭahāra) zu respektieren, ist an sich bereits eine große, belohnte Tat.